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Neue Verordnung ab 28. Dezember 2020

Öffentliche Gottesdienste im dritten Lockdown ab 28. Dezember 2020 bis vorerst 17.01.2021 ausgesetzt.

Jedoch werden die Gotteshäuser weiterhin etwa für persönliche Gebete offenstehen.

Die Pfarrkanzlei ist geschlossen!

Diese Anordnungen gelten vorläufig bis 17. Jänner 2021 bzw. bis Änderung durch die Bundesregierung!

 Pfarrer Mag. Hans Leitner und der Pfarrgemeinderat der Pfarre Heilbrunn