Gottesdienste ab 14. Februar 2021

Neue Verordnung für Gottesdienstfeiern ab 14. Februar 2021

Es dürfen wieder öffentliche Gottesdienste gefeiert werden.

In unserer Pfarrkirche dürfen bei Gottesdiensten auf Grund der zur Verfügung stehenden Sitzplätze maximal ca. 120 Personen (inkl. Pfarrer und liturgisches Personal) anwesend sein.

Folgende Regeln sind unbedingt einzuhalten:

  • Mund-Nasen-Schutz (FFP 2 Maske) muss selbst mitgebracht und während der ganzen Zeit getragen werden!
  • Zum Empfang der Hl. Kommunion wird der Mund-Nasen-Schutz kurz angehoben, Handkommunion ist vorgeschrieben.
  • Bitte beachten Sie die Sitzordnung in der Kirche!
  • Halten Sie beim Betreten der Kirche und im Freien immer einen Abstand

von mind. 2 Meter!

Ausnahme Personen, die in einem gemeinsamen Haushalt leben.

  • Aufgrund der Beschränkungen laden wir Sie sehr herzlich ein, die Mittwochsmessen zu besuchen!

Gottesdienste im Februar: laut Pfarrliche Vorschau Februar

Die Pfarrkanzlei ist ab 10. Februar 2021 zur gewohnten Kanzleistunde für Sie wieder geöffnet.

Pfarrer Mag. Hans Leitner und der Pfarrgemeinderat der Pfarre Heilbrunn